10. Juli 2018

Schwarz-Gelbe Bauordnung ist kommunalfeindlich

Am Freitag, 06.07.18. beschloss der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im Düsseldorfer Landtag mit schwarz-gelber Mehrheit eine Änderung des „Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts
in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW)“ mit fatalen Folgen für die kommunale Planungshoheit. Dazu haben die kommunalen Spitzenverbände NRW in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass durch die Gesetzesänderung die städtebaulich wichtigen Festsetzungen der Geschosszahlen in Bebauungsplänen „ad absurdum“ geführt wird.

Vor diesem Hintergrund haben wir eine zusätzliche Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in die Beratungen und folgerichtig eine Vertagung des Beschlusses beantragt. CDU und FDP bestanden aber entgegen der Expertise der Kommunen darauf, dass es sich bei ihren Änderungen nicht um grundlegende Veränderungen des ursprünglichen Gesetzentwurf handelt.

Das Vorgehen der Regierungsfraktionen ist bemerkenswert stur und stellt eine grobe Missachtung der Rechte der Kommunen dar.