8. Februar 2011

Klocke: VRR und DB-Regio dürfen keine Nachteile für die Fahrgäste zulassen!

Pressemitteilung zum BGH-Urteil im VRR-Vergabeverfahren 

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes im Rechtsstreit zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und dem Bahnunternehmen ABELLIO erklärt Arndt Klocke MdL, verkehrspolitischer Sprecher:

„Nach dem heutigen Richterspruch am BGH darf es nicht zu Nachteilen für die Nahverkehrs-Kunden kommen. Die Verbesserungen im Angebot der letzten Jahre müssen aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Das mit dem Fahrplanwechsel im Dezember gestartete neue RE-Konzept zeigt bereits jetzt Wirkung und führt zu einer Entlastung der bislang überfüllten Pendler-Verbindungen. DB Regio und VRR sind jetzt gefordert, damit es durch die heutige Entscheidung nicht zu Nachteilen im NRW-Nahverkehr kommt.

Es ist erfreulich, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes jetzt Rechtsklarheit für mehr Wettbewerb in den Vergaben bei Bussen und Bahnen schafft. Die Fahrgäste werden hiervon profitieren, weil zukünftig die Qualität des Verkehrsangebotes und nicht die Marktmacht zur Grundlage der Auftragserteilung wird.

Bei der weiteren Umsetzung des heutigen BGH-Urteils richten wir an alle Beteiligten den Appell, die Interessen der Kundinnen und Kunden in Bussen und Bahnen in den Vordergrund zu stellen. Jetzt müssen klare und transparente Verfahren durchgeführt und auf dieser Basis rechtssichere Entscheidungen getroffen werden.“